Eine alte Arbeitsordnung von 1860

Eine Arbeitsordnung vor 100 Jahren (1860) lässt uns heute schmunzeln, enthält aber alle wichtigen Informationen wie in einer heutigen Arbeitsordnung.

§ Täglich vor Arbeitsbeginn ist das Büro gründlich auszufegen, der Ofen auszuräumen und der Staub zu beseitigen.
§ Alle Angestellten sind dafür verantwortlich, dass der Arbeitsraum gut geheizt wird. Für das Heizmaterial sorgen die Herren Commis. Jeder Angestellte hat einen gleichen Anteil Kohlen mitzubringen.
§ Privatunterhaltungen während der Dienstzeit sind grundsätzlich unerwünscht.
§ Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 12 Stunden. Wenn es die Arbeit erfordert, muss jeder Commis ohne Aufforderung Überstunden machen.
§ Angestellte, die sich politisch betätigen, werden fristlos entlassen.
§ Es wird erwartet, dass sich der Angestellte übermäßigem Tabak- und Alkoholgenuss enthält.
§ Damen und hochgestellten Persönlichkeiten ist anständig zu begegnen.
§ Jeder Angestellte hat die Pflicht, für die Erhaltung seiner Gesundheit zu sorgen. Kranke Angestellte erhalten keinen Lohn. Deshalb sollte. jeder verantwortungsbewußte Commis von seinem Lohn eine gewisse Summe zurücklegen.
§ Ein Angestellter darf sich nicht irren. Wer es mehrmals tut, wird entlassen.
§ Wer dem Chef widerspricht, zeigt damit, dass er vor dem Prinzipal keinen Respekt empfindet. Daraus ergeben sich Konsequenzen.
§ Weibliche Angestellte haben sich eines frommen Lebenswandels zu befleißigen.
§ Ferien gibt es nur in dringenden, familiären Fällen. Lohn wird während dieser Zeit nicht gezahlt.
§ Denken Sie immer daran: Tausende wären sofort bereit, Ihren Arbeitsplatz einzunehmen.
§ Und vergessen Sie nicht, dass Sie Ihrem Prinzipal Dank schulden. Er ernährt Sie schließlich!

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