Ab wann ist ein Betrieb betriebsratsfähig?

Ich bin im Vortrag wiederholt gefragt worden, wie viele Mitarbeiter ein Betrieb haben muss, um einen Betriebsrat wählen zu können. Fast alle Teilnehmer gingen von einer Anzahl der Mitarbeiter zwischen 10 und 20 aus. Das ist falsch!!

Ein Betriebsrat kann in jedem Betrieb mit 5 oder mehr „ständigen wahlberechtigten Arbeitnehmern“ gewählt werden (§ 1 BetrVG). Von den Arbeitnehmern müssen drei wählbar sein.Wahlberechtigt sind alle Arbeitnehmer, die das 18. Lebensjahr vollendet haben (§ 7 BetrVG). Gezählt wird „nach Köpfen“, so dass auch jeder teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer als voller Arbeitnehmer mitgerechnet wird (anders zum Beispiel in § 23 KSchG, wo Teilzeitkräfte nur mit einem Bruchteil einer Vollzeitkraft gerechnet werden).

Die Größe des zu wählenden Betriebsrats hängt von der Größe des Betriebes ab. In Betrieben mit bis zu 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern besteht der Betriebsrat aus einer Person, bei bis zu 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Personen. Bei bis zu 100 Arbeitnehmern besteht er aus 5, bei bis zu 200 Arbeitnehmern aus 7 und ab 201 Arbeitnehmern aus 9 Personen. Die Einzelheiten für noch größere Betriebe ergeben sich aus § 9 BetrVG.

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