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Meine Kanzlei ist seit 1984 im Arbeits- und Gesellschaftsrecht bundesweit auf der Arbeitgeberseite tätig. Neben einer regen Vortragstätigkeit hat sich meine Kanzlei auf die Lösung schwieriger Aufgaben im Arbeitsrecht spezialisiert. Hierbei geht es nicht nur um den Bereich von Kündigungen, auch von schwierigen Mitarbeitern, sondern auch um die Sanierung von Betrieben, Massenentlassungen, Umstrukturierungen und Rationalisierungen sowie um die Erstellung von Sozialplänen oder von individuellen firmenbezogenen Arbeitsverträgen, Hinzukommen die Durchführung von Betriebsratswahlen, deren Anfechtung und der schwierige Weg der Kündigung von Betriebsratsmitgliedern.

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Ein Arbeitsverhältnis ist kein Liebesverhältnis, sondern ein Austauschverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung. Knapp gefasst: ein schuldrechtlicher Vertrag. Nur durch einen individuellen, firmenbezogenen Arbeitsvertrag kann der Arbeitgeber sein Direktionsrecht/Weisungsrecht fest verankern. Je größer das vertragliche Weisungsrecht, je größer die Macht des Arbeitgebers.

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Fachkundige Beratung vor Ausspruch der Kündigung und Durchführung schwieriger Kündigungsschutzprozesse.

Praxisnahe und kompetente Schulung von Arbeitgebern und Führungskräften im Arbeits- und Betriebsverfassungsrecht

 

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Autor erfolgreicher Bücher wie z.B. “Der Kündigungsplan” oder “Wie trenne ich mich von unliebsamen Mitarbeitern”, “Das Einmaleins des Kündigungsrechts” oder das “Antikündigungsbuch”