Kanzleiphilosophie

Ziel jeder arbeitsrechtlichen Beratung oder Vertretung ist die optimale Lösung und Durchsetzung der Probleme und Wünsche des Arbeitgebers. Arbeitsrechtliche Problemstellungen im Betrieb sind vielschichtig. Neben der  rechtlichen Aufarbeitung des Falles geht es um die Einbindung in Unternehmenskonzepte, um betriebswirtschaftliche Fragen und je nach Wunsch des Mandanten auch um Fragen der Unternehmenspolitik und –philosophie

Tätigkeitsschwerpunkt  Arbeitsrecht

Inhaltlich bin ich auf dem gesamten Gebiet des Individual- und  Kollektiv-arbeitsrechts tätig. Dazu gehören zum Beispiel:

  • die Prüfung und Erstellung von Arbeitsverträgen
  • Erarbeitung von Arbeitsordnungen
  • Fragen in Zusammenhang mit der Durchführung des Arbeitsverhältnisses
  • sämtliche Fragen der Beendigung von Arbeitsverhältnissen, insbesondere
    durch Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Befristung
  • betriebsverfassungsrechtliche- und tarifrechtliche Fragestellungen
  • Erstellung von Sozialplänen und Interessenausgleich
  • Begleitung einer Betriebsratswahl
  • Verhandlungen mit Betriebsräten
  • Durchführung von Betriebsversammlungen
  • Tarifwechsel
  • Sanierung und Restrukturierung
  • Einstellung von Mitarbeitern
  • Senkung von Personalkosten